Unangenehm aber unerlässlich
Um die vielfältigen Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu finanzieren, ist es erforderlich, entsprechende Gebühren einzuheben. Diese haben alle ihre Grundlage in den verschiedensten Landesgesetzen.
Die Gemeinde Aderklaa ist bestrebt, diese Gebühren kostendeckend zu gestalten, da dies letztendlich die einzige richtige Vorgangsweise ist. Damit ist sichergestellt, dass Kosten aufwandbezogen verrechnet werden und nicht über das Gemeindebudget durch die Allgemeinheit finanziert werden
Friedhofsgebühren
laut Verordnung des Gemeinderates.
VO Friedhofgebühren Aderklaa 20151112
Hundeabgabe
laut Verordnung des Gemeinderates.
VO Hundeabgabe Gemeinde Aderklaa 20151112
Kanalabgaben
laut Verordnung des Gemeinderates.
VO Kanalabgaben Aderklaa
Nähere Informationen unter:
G. V. U. Bezirk Gänserndorf
Wasserabgaben
laut Verordnung des Gemeinderates.
VO Wasserabgabe Aderklaa 20140613
Die meisten Abgaben und Gebühren sind mittels Verordnung des Gemeinderates festzusetzen. Diese Verordnungen finden Sie hier.