* * * Information vom 24. März 2020 * * *
Informationen zu aktuellen Situation und den seitens Behörden und der Gemeinde Aderklaa getroffenen Maßnahmen.
Gemeindezeitung März 2020 Sonderausgabe Corona vom 20200324
Persönliches Erhebungsblatt Corona
* * * Information vom 23. März 2020 * * *
WICHTIGE Information für alle Bewohner von Aderklaa
Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten auf dem Landweg
Österreichische Staatsbürger und Fremde, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Verwaltungsbezirk Gänserndorf haben, sind nach Reiserückkehr oder Einreise auf dem Landweg
1. aus den Staatsgebieten von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien sowie
2. den österreichischen Gemeinden Ischgl, See, Kappl, Galtür und St. Anton in Tirol und Flachau, Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein, Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag, Heiligenblut, gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle und dem Land Tirol verpflichtet,
ab Rückkehr, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne, anzutreten und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber zu informieren (telefonisch oder mittels Webformular auf https://www.noe.gv.at/einreise).
Der gesamte Inhalt der Verordnung ist hier nachzulesen:
Verordnung Hausquarantäne GFA5 A 202-012
Verordnung Hausquarantäne GFA5 A 202-012-Gebietsausweitung
Bitte der Verordnung unbedingt nachkommen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen!!