Im Verwaltungsbezirk Gänserndorf sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Details siehe Verordnung der BH Gänserndorf vom 7. April 2020
Im Verwaltungsbezirk Gänserndorf sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Details siehe Verordnung der BH Gänserndorf vom 7. April 2020