3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Der Lockdown stellt Phase 1 dar. Diese Phase 1 läuft von 26.12.2020 bis 17.1.2021. Während dieser Zeit gelten folgende Regeln:
Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr:
Wichtige Ausnahmen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
- Physische und psychische Erholung (z. B. Individualsport, Spaziergänge)
- Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
Handel und Dienstleistungen:
- Weiterhin zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post, etc..
- Click & Collect ist in allen Geschäften möglich, Abholung zwischen 6 und 19 Uhr
- Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind geschlossen.
- Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin aufgesucht werden (z. B. Banken, KFZ- und Fahrrad -Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien, etc.)
Sport:
- Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen), Abstand von mindestens 1 Meter, 10 m2-Regel.
- Seilbahnen sind geöffnet, Mindestvorgaben durch Bund: Abstand von mindestens 1 Meter z. B. beim Anstellen, FFP2 -Masken ab 14 Jahren (ab 6 Jahren MNS) und 50%ige Auslastung in Gondeln und auf abdeckbaren Sesseln, MNS -Pflicht in Freiluftbereichen von Seil- und Zahnradbahnen; regional weitere Maßnahmen möglich.
Gastronomie und Beherbergung:
- Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten. Lieferservice ist 24 /7 möglich.
- Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
- Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.
Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive werden geschlossen.
Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben geschlossen.
Von 15. Bis 17.1.2021 finden kostenlose, bevölkerungsweite Testungen in allen Bundesländern statt.
Phase 2 läuft von 18. Bis 24.1.2021 und beinhaltet erste Öffnungsschritte für all jene, die ein negatives Testergebnis vorweisen können:
Öffnungsschritte mit Vorgaben für:
- Schulen
- Handel und Dienstleistungsbetriebe
- Gastro und Tourismus
- Kultur und Sport