Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023.
Die Hauptpunkte des Gesetzes
• Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde)
Alle NEUEN HundehalterInnen müssen einen dreistündigen Kurs absolvieren, um den NÖ Hundepass zu erlangen. Dabei sind jeweils zwei Stunden mit einem Experten und eine Stunde mit einem Tierarzt zu verbringen. Hier stehen vor allem die Mensch-Hund-Beziehung im Fokus sowie eine Einführung in die Gesundheit des Hundes.
Für Hunde, die sich 2023 bereits im Besitz befinden, muss man jedoch nachträglich keine Prüfung ablegen. Der Hundepass gilt pro Person/Haushalt und nicht pro Hund. Soll heißen, auch wenn man einen Mehrhundehaushalt betreut, ist nur ein Pass erforderlich, ähnlich dem Führerschein. Bei der Meldung des Hundes bei der Gemeinde ist der NÖ Hundepass vorzulegen!
• Verpflichtende Hundeversicherung
Die zweite wesentliche Änderung ist die verpflichtende Hundeversicherung für alle neuen Hunde. Die Mindestversicherungssumme beträgt dabei 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden (Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung des Hundes bei der Gemeinde).
• Obergrenze zur Haltung von max.5 Hunden pro Haushalt
Ausnahmen für die Obergrenze, um bei Bedarf das Halten von mehr als fünf Hunden zu ermöglichen sind beispielsweise Jagd-, Zucht-, Schlitten- und Wachhunde.
Für die Neuanmeldung von einem Hund sind folgende Unterlagen notwendig:
• Impfpass mit der Chipnummer des Hundes
• Nachweis über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung
• NÖ Hundepass (mit einer Nachfris bis zu 6 Monate)
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung: www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html.